Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der KSZE in Österreich geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der KSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993, wird wie folgt geändert:

  1. Der Titel dieses Gesetzes lautet:

    „Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich"

  2. § 1 Abs. J lautet:

    „(1) Einrichtungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit Sitz in Österreich haben in Österreich Rechtspersönlichkeit."

  3. In § 2, § 3 Abs. 1 und 2, § 4, § 5 wird der Begriff „KSZE" durch den Begriff „OSZE" ersetzt.

  4. § 8 Abs. 2 lautet:

    „(2) Der. Gesetzestitel, § 1 Abs. 1, § 2, § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 735/1995 treten mit 1...

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