Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 201/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 214/1997) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Griechenland 24. Februar 1998

Ungarn 11. Juli 1997

Vereinigtes Königreich

(einschließlich Gibraltar,

Guernsey...

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