Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Österreichische Aero Club Zuständigkeitsverordnung (ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung ? ÖAeCVO) geändert wird

261. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Österreichische Aero Club Zuständigkeitsverordnung (ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung ? ÖAeCVO) geändert wird

Auf Grund des § 140b des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club (ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung ? ÖAeCVO), BGBl. Nr. 394/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 145/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 Z 2 lautet:

?2. Ausstellung von Scheinen (einschließlich Erteilung von mit solchen Scheinen verbundenen Berechtigungen sowie Durchführung von Beurkundungen) für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Fallschirmspringer, Freiballonfahrer und Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern und von motorisierten Hänge- beziehungsweise Paragleitern (§ 1 ZLPV 2006) sowie Widerrufe und Untersagungen in Bezug auf diese Scheine (§ 43 des Luftfahrtgesetzes ? LFG),?

2. § 1 Abs. 1 Z 4 lautet:

?4. Festlegung und Kundmachung von Veröffentlichungen in Bezug auf die in Z 2 genannten Scheine einschließlich der Festlegung und Kundmachung von Ausbildungsinhalten und Lehrplänen
...

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