Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/ 1994, wird verordnet:

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung, BGBl. Nr. 609/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 729/1993 wird wie folgt geändert:

  1. Im § 1 Z 2 wird der Klammerausdruck „(BGBl. Nr. 117/1973)" durch den Klammerausdruck „(BGBl. Nr. 219/1981)" ersetzt.

  2. Im § 1 23 wird der Strichpunkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „an der Amerikanischen Internationalen Schule in Wien und an der Danube International School GmbH.;" angefügt.

  3. Im § 1 Z 7 wird der Strichpunkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt und die Wortfolge „auch im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit der genannten Institutionen oder ihrer Teile;" angefügt.

  4. Im § 1 Z 8 wird der Ausdruck „Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal" durch den Ausdruck „Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal", der Ausdruck „Institut für Kybernetik" durch den Ausdruck „österreichische Studiengesellschaft für Kybernetik" und der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt; folgende Ausdrücke werden angefügt:

    „Wissenschaftliche Landesakademie für Niederösterreich in Krems, Forschungsinstitut für molekulare Pathologie GmbH., Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, International Helsinki Federation for Human Rights;"

  5. Dem § 1 werden...

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