Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Akkreditierung der Det Norske Veritas Certification Austria GmbH

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr 468/1992, wird verordnet:

§ 1. Die Det Norske Veritas Certification Austria GmbH mit Sitz in 2500 Baden bei Wien, Wiener Straße 89, wird als Stelle, die Qualitätssicherungssysteme (Qualitätsmanagementsysteme) zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen (Qualitätsmanagementsystemen), die im Verfahren zur Herstellung von Produkten oder bei der Erbringung von Leistungen angewendet werden.

§ 3. (1) Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT