Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 31. Juli 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.

Nach Mitteilungen der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat die Regierung der Niederlande die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens

über deutsche Auslandsschulden, BGBl.

Nr. 203/1958, auf die Niederländischen Antillen mit Wirkung vom 24. Juni 1959 und auf Niederländisch Neu-Guinea mit Wirkung vom 10. Juni 1959 gemäß...

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