August 28, 1959
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Juli 1959 über den Geltungsbereich des Weltpostvertrages vom 3. Oktober 1957 und der am gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 31. Juli 1959 über die Ratifikation des Weltnachrichtenvertrages durch Guinea.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 31. Juli 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 29. Juli 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über den Straßenverkehr.
- Schriftenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Finanzen in Wien und dem Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement (Eidgenössische Steuerverwaltung) in Bern vom 15. Dezember 1958/6. April 1959, mit dem die Vereinbarung zwischen Österreich und der Schweiz vom 8. April 1954 über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen, BGBl. Nr. 23/1955, abgeändert wird.
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) über Regelungen in der österreichischen Pensionsversicherung für Angestellte der IAEO.
Kundmachung (K)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)