Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Juli 1959 über den Geltungsbereich des Weltpostvertrages vom 3. Oktober 1957 und der am gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen.
Nach Mitteilungen der Kanadischen Regierung haben bisher folgende Staaten die im Bundesgesetzblatt unter Nr. 189/1959 kundgemachten Vertragswerke angenommen:
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den Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und Anlage (betreffend das Übereinkommen und Zusatzabkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein)
und Ausführungsvorschrift und die Bestimmungen
über die Flugpost samt Schlußprotokoll:
Argentinien, Australien (einschließlich Papua,
Norfolk-Inseln, Cocos- [Keeling-] Inseln, Weihnachtsinseln,
das Gebiet der Heard-Inseln und McDonald-Inseln, das Australische Antarktis-Gebiet und die Treuhandschaftsgebiete von Neu-
Guinea und Nauru), Belgien (einschließlich Belgisch-
Kongo), Bulgarien, Dänemark, Finnland,
Frankreich (einschließlich Algerien und die Gesamtheit der vom französischen Amt für überseeische Post- und Fernmeldeverbindungen vertretenen Gebiete), Ghana, Island, Japan, Jordanien,
Jugoslawien, Kanada, Libanon, Malaya,
Mexiko, Neu-Seeland (einschließlich Cook-Inseln inklusive Niue, Tokelau-Inseln und das Treuhandschaftsgebiet von West-Samoa), Norwegen,
Österreich, Peru, San Marino, Schweden, Schweiz,
Sowjetunion, Tunesien, Ukraine, Vereinigte Arabische Republik, Vereinigte Staaten von Amerika
(einschließlich aller Besitzungen, der Treuhandschaftsgebiete der Pazifischen Inseln und der Panamakanal-Zone), Weißrußland, Yemen;
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das Abkommen, betreffend die Briefe und Schachteln mit Wertangabe, samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift:
Argentinien, Belgien (einschließlich Belgisch-
Kongo), Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich
(einschließlich Algerien und die Gesamtheit der vom französischen Amt für überseeische Post-
und Fernmeldeverbindungen vertretenen Gebiete),
Island, Japan, Jordanien, Jugoslawien,
Libanon, Malaya, Neu-Seeland (einschließlich Cook-Inseln inklusive Niue, Tokelau-Inseln und das Treuhandschaftsgebiet von West-Samoa),
Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz,
Sowjetunion, Tunesien, Ukraine, Vereinigte Arabische Republik, Weißrußland, Yemen;
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das Abkommen, betreffend die Postpakete,
samt Ausführungsvorschrift und zwei Schlußprotokollen:
Argentinien, Bulgarien, Dänemark, Finnland,
Frankreich (einschließlich Algerien und die Gesamtheit der vom französischen Amt für überseeische Post- und Fernmeldeverbindungen vertretenen Gebiete), Island, Japan, Jordanien, Jugoslawien,
Libanon, Malaya, Mexiko, Norwegen,
Österreich, Peru, Schweden, Schweiz, Sowjetunion,
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