Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 15. November 1988, mit der die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen geändert wird

Auf Grund des § 7 des Epidemiegesetzes 1950,

BGBl. Nr. 186, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport sowie dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung verordnet:

Die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen, RGBl. Nr. 39/1915, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 309/

1983, wird wie folgt geändert:

  1. In § 3 Abs. 4 entfallen die Worte „oder Hepatitis epidemica".

  2. In § 4 entfällt der Ausdruck...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT