February 10, 1989
Teil I
- Bundesgesetz vom 26. Jänner 1989, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (15. StVO-Novelle)
- Bundesgesetz vom 25. Jänner 1989 über die Ausschreibung bestimmter Funktionen und Arbeitsplätze sowie die Besetzung von Planstellen im Bundesdienst und über die Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (Ausschreibungsgesetz 1989 ? AusG)
- Verordnung des Bundeskanzlers vom 26. Jänner 1989 betreffend die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Jänner 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Lasberg
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 27. Jänner 1989 über die Feststellung des Ausmaßes des festen Betrages nach § 26 a Abs. 2 des Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes für das Kalenderjahr 1989
- Verordnung der Bundesregierung vom 31. Jänner 1989 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats der Verhandlungen über Vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, welche im Rahmen der KSZE stattfinden
- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 25. Jänner 1989 über die Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1989 und die Bestimmung der Wahltage für die Wiederholung der Wahl des Zentralausschusses der Österreichischen Hochschülerschaft 1987
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner 1989, mit der die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Ried im Traunkreis und Wartberg an der Krems teilweise aufgehoben wird
- Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 15. November 1988, mit der die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen geändert wird
- Verordnung der Bundesregierung vom 31. Jänner 1989 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, den Administrator, das Büro des Administrators sowie die Bediensteten des Büros des Administrators der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa, welche im Rahmen des KSZE-Prozesses stattfinden
- Verordnung des Bundeskanzlers vom 26. Jänner 1989 betreffend die Übertragung von Aufgaben nach § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)