Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Jänner 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Lasberg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 38

Böhmerwald Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Lasberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 98,50 (alt) und bindet bei km 98,80 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Lasberg aufliegenden Planunterlagen (Plan...

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