Verordnung der Bundesregierung vom 19. Dezember 1961, mit der die Dienstzweigeverordnung neuerlich geändert wird (12. Novelle der Dienstzweigeverordnung).

Auf Grund des § 9 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, wird verordnet:

Die Anmerkung zu Dienstzweig 35 der Dienstzweigeordnung,

Anlage 1 zur Dienstzweigeverordnung,

BGBl. Nr. 164/1948, wird ergänzt wie folgt:

„Der Leiter des Amtes für Wehrtechnik des Bundesministeriums für Landesverteidigung führt, wenn er gleichzeitig mit der Führung der wehrtechnischen Agenden bei der Zentralleitung im Bundesministerium betraut ist, für die Dauer dieser Verwendung den Amtstitel ,Heeres-

Chefingenieur'."

Gorbach...

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