Bundesgesetz vom 17. April 1985 über die Leistung einer einmaligen Zahlung (Jubiläumsgabe) an die Bezieher von Renten nach dem Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947, aus Anlaß des 40. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Aus Anlaß des 40. Jahrestages der Befreiung

Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erhalten zugleich mit der Rente für Mai 1985 alle Bezieher einer Opferrente gemäß § 11

  1. 2 oder einer Unterhaltsrente gemäß § 11

  2. 5 lit. a oder c des Opferfürsorgegesetzes,

BGBl. Nr. 183/1947, eine einmalige Zahlung von 1300 S und alle Bezieher einer Hinterbliebenenrente gemäß § 11 Abs. 3 oder nur einer Unterhaltsrente gemäß § 11 Abs. 5 lit. b sowie alle Bezieher einer Beihilfe gemäß § 11 Abs. 7 des Opferfürsorgegesetzes eine einmalige Zahlung von 500 S.

§ 2. Liegt sowohl ein Anspruch auf Opferrente gemäß § 11 Abs. 2 als auch ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT