Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Ried im Innkreis

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Ried im Innkreis errichtet.

Böhmdorfer BGBl. II Nr. 265/2000

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