August 17, 2000
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M97 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Essigsäure in Konzentrationen bis 20% (Gärungsessig)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M86 gemäß Rn. 10 602 des ADR über Bestimmungen für die Beförderung in festverbundenen Tanks und Tankcontainern von Ammoniumnitratemulsionen und Ammoniumnitratlösungen mit verschiedenen Anteilen von Natriumnitrat, Kalziumnitrat und Wasser, eingestuft unter UN 1479 Entzündend (oxidierend) wirkender fester Stoff, n.a.g., Klasse 5.1, Ziff. 27b) und c) und UN 3139 Entzündend (oxidierend) wirkender flüssiger Stoff, n.a.g., Klasse 5.1, Ziff. 28b) und c) bestimmt zur Herstellung von Sprengstoffen des Typs E
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M98 gemäß Rn. 2010 betreffend besondere Verpackungsvorschriften für Ammoniaklösung in Konzentrationen bis 25% in Großpackmitteln (IBC)
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische Tourismusmanagerin? und ?Akademischer Tourismusmanager?, Schloss Hofen ? Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m. b. H., Lehrgang ?Tourismus?
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Attnang-Puchheim
- Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer neunten Notarstelle in Linz
- Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Ried im Innkreis
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische Controllerin? und ?Akademischer Controller?, Schloss Hofen ? Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m. b. H., Lehrgang ?Controlling?
- Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)