Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademische Tourismusmanagerin? und ?Akademischer Tourismusmanager?, Schloss Hofen ? Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m. b. H., Lehrgang ?Tourismus?

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten

(Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/1999, wird verordnet:

§ 1. Die Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m. b. H. ist berechtigt, den Lehrgang „Tourismus“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters „Tourismus“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Tourismusmanagerin“ und Absolventen dieses Lehrganges...

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