Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1

Die Multilaterale Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 (BGBl. III Nr. 23/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 30/2000) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:

Slowakei 8. Juni 2000

Niederlande 10. Juli...

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