Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. Dezember 1987, mit der die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung geändert wird

Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.

Nr. 232, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport verordnet:

Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung, BGBl. Nr. 356/1985, wird wie folgt geändert:

In der Anlage werden nach Fachrichtungen alphabetisch geordnet folgende Schulen eingefügt:

A. Im Abschnitt „A. Mittlere Schulen":

Graf BGBl. Nr. 101/1988

Bundeskanzleramt -...

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