Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Slowenien am 11. Dezember 2001 seine Â

Ratifikationsurkunde zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen Â

den Mitgliedstaaten des Europarats (BGBl. Nr. 175/1958, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 72/2002, Â

letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 65/1999) hinterlegt. Â

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Slowenien gemäß Art. 11 des Abkommens nachstehende Liste der Ausweise bekannt gegeben, die dem Anhang zum Abkommen anzufügen Â

ist:Â Â

(Ãœbersetzung)Â Â

– gültiger Reisepass; Â

– gültiger Diplomatenpass; Â

– gültiger Dienstpass. Â

Von den Vertragsschließenden Parteien des...

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