June 04, 2002
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über wichtige internationale Strecken des kombinierten Verkehrs und damit verbundene Einrichtungen (AGTC)
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M90 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in Gasflaschen aus reinem Titan und austenitischem Stahl als Treibstoffbehälter für Heißluftballons
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M106 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M76 nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Ethylalkohol in Tankfahrzeugen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M114 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von 1013 Kohlendioxid der Klasse 2 Ziffer 2A in Flaschen bis 500 ml
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M100 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von kleinen Mengen von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge zu Einzelhändlern
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung M80 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Statuts der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M77 nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Ethylalkohol in Tankcontainern
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M107 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M69 nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Nitrocellulose der Rn. 2401 Ziff. 24b) in Großpackmitteln (IBC)
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Inhalt und Umfang der Emissionskataster (Emissionskatasterverordnung)
- Verordnung der Bundesregierung gemäß § 78 Abs. 8 BWG über die Liste der Nicht- Kooperationsstaaten
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur 2. Änderung der Kulturpflanzenflächenzahlungsverordnung 2000
- INTERNATIONALES ÜBEREINKOMMEN zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
Kundmachung (K)
Verordnung (V)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)