Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M106 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten

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Die Multilaterale Vereinbarung M106 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden Â

enthalten (BGBl. III Nr. 16/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 183/2001)Â Â

wurde von Luxemburg am 5. April 2002 unterzeichnet. Â

Schüssel BGBl...

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