Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung M80 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können

 Â

Die Vereinbarung M80 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe Â

sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder Â

die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können (BGBl. III Nr. 14/1999, letzte Kundmachung Â

des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 92/2000) wurde von Luxemburg am 5. April 2002 unterzeichnet.Â...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT