Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 7. Dezember 2001 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Ãœbereinkommen über die Ãœberstellung verurteilter Personen Â

(BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 17/2002) hinterlegt. Â

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Rumänien erklärt, dass die zum Übereinkommen

über die Überstellung verurteilter Personen abgegebenen Erklärungen Kundgemacht in BGBl. III Nr. 23/1998...

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