Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Schweiz am 29. Jänner 2002 die anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde zum Ãœbereinkommen über die Ãœberstellung verurteilter Â

Personen (BGBl. Nr. 524/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 16/2002) abgegebenen Erklärungen Kundgemacht in BGBl. Nr. 558/1988 wie folgt abgeändert: Â

Zu Art. 5 Abs. 3 und zu Art. 7 Abs. 1:Â Â

Die Bezeichnung „Bundesamt für...

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