Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist in allen authentischen Sprachfassungen und somit auch in der Übersetzung ins Deutsche des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 102/2002) folgende Berichtigung vorzunehmen:

Das Zitat in Art. 9 Abs. 5 sollte statt „Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b“ „Artikel 7...

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