Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

Der Nationalrat hat beschlossen:Â Â

  1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte Â

    wird genehmigt. Â

  2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Â

    Gemeinschaften veröffentlicht wird, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen. Â

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    Die Notifikation gemäß Art. 107 des Abkommens wurde am 24. Juli 2000 beim Generalsekretär des Â

    Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 107 Abs. 1 mit 1. Mai Â

    2002 in Kraft. Â

    Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der...

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