Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Polen am 21. Juni 1996 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

(BGBl. Nr. 313/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 831/1994) hinterlegt.

Polen hat anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde den Vorbehalt erklärt, daß es sich das Recht vorbehält, Art. 4 nicht anzuwenden, da sein innerstaatliches Recht die Anerkennung des Kindes an die von der Mutter des Kindes oder aber von dessen gesetzlichem Vertreter sowie von dem Kind selbst, sobald es die Volljährigkeit erlangt hat, ausgesprochene Zustimmung knüpft. Das...

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