January 10, 1997
Teil I
- Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden (Bauträgervertragsgesetz ? BTVG) und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer geändert werden
- Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden
- Bundesgesetz betreffend ergänzende Schutzzertifikate (Schutzzertifikatsgesetz 1996 ? SchZG 1996)
- Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 und das Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden
- Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Firmenbuchgesetz geändert werden (Gewerberechtsnovelle 1996)
- Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird
- Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 1991 geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird
- Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 erlassen und das Unterbringungsgesetz, das Strafgesetzbuch sowie das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden
- Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen
- Bundesgesetz, mit dem ein Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken-, Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen geschaffen (Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetz ? KA-AZG) und das Arbeitszeitgesetz geändert wird
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Erhebungen der Aquakulturproduktion
- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, mit der dem von der Schloß Hofen ? Wissenschafts- und Weiterbildungs-Gesellschaft m.b.H. veranstalteten Post-Graduate Lehrgang für Europarecht universitärer Charakter verliehen wird
- Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Durchführung der Wahlen in die Ärztekammern in den Bundesländern (Ärztekammer-Wahlordnung)
- Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, mit dem der Landeshauptmann von Oberösterreich zur Erteilung der Genehmigung zur Errichtung für die Relation Mauerkirchen bis Oberkappel des westlichen Abschnittes der Penta-Line ermächtigt wird
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz, des Bundesministers für Justiz, des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und des Bundesministers für Finanzen, mit der statistische Erhebungen über die strukturelle Entwicklung der Produktions- und Dienstleistungsbereiche angeordnet werden (Nichtlandwirtschaftliche Bereichszählungs-Verordnung 1995)
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 190 Vorarlberger Straße im Bereich der Gemeinden Rankweil und Feldkirch
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die automationsunterstützte Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988 sowie der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a Abs. 5 EStG 1988
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
Kundmachung (K)
Verordnung (V)