Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt und 2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragstextes samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Die Notifikation gemäß Art. 131 des Abkommens wurde am 30. April 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen...

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