Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 6. Juli 1962, mit der die Fachgruppenordnung neuerlich abgeändert wird (9. Fachgruppenordnungs-Novelle).

Auf Grund des § 32 des Handelskammergesetzes,

BGBl. Nr. 182/1946, wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Unterricht,

für Inneres, für soziale Verwaltung, für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft sowie für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft verordnet:

Der Anhang zur Fachgruppenordnung, BGBl.

Nr. 223/1947, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 35/1960 wird abgeändert wie folgt:

1. Im § 1 Abs. 2 hat es an Stelle der bisherigen Ziffer 48 zu lauten:

48. Bundesinnung der Gebäudeverwalter,

Realitätenvermittler und Inkassobüros, umfassend:

Gebäudeverwalter,

Realitätenvermittler,

Handel mit Realitäten,

Geschäftsvermittler,

Wohnungsvermittler,

Versteigerer beweglicher Sachen,

Inkassobüros,

Ausgleichsvermittler,

Vermögensverwalter.

48 a. Bundesinnung des wirtschaftlichen Werbewesens, umfassend:

Werbeberater,

Markt- und Meinungsforscher,

Werbegraphiker,

Werbegestalter (Ausstellungs-, Messe- und Schaufenstergestalter),

Werbungsmittler,

Werbungsvertreter (Anzeigenvertreter),

Werbeunternehmer (Adressenbüros, Werbemittelhersteller,

Werbemittelvertei...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT