Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Trinkwasserverordnung geändert wird

121. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Trinkwasserverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 3, 19 Abs. 1 und 36 Abs. 13 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2007, wird verordnet:

Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TWV), BGBl. II Nr. 304/2001, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 254/2006, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 und in Anhang II Teil B Z 1 Anmerkung 3 wird die Wortfolge "zur Reinigung und im Zuge von Desinfektionsverfahren (zB Nachspülung)" durch die Wortfolge "zur Reinigung oder im Zuge von Desinfektionsverfahren (zB Nachspülung)" ersetzt.

2. In § 8 Abs. 6 und 9 wird die Wortfolge "Bundesministerium für Gesundheit und Frauen" durch die Wortfolge "Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend" ersetzt.

3. In der in Anhang II Teil B Z 1 angeführten Tabelle lautet der in der 2. Zeile der 3. Spalte angeführte Klammerausdruck wie folgt:

(Anmerkung 3, 4 und 6)

4. In Anhang II Teil B Z 1 wird folgende Anmerkung 6 angefügt:

Anmerkung 6: Wird weniger als 10 m³ Wasser pro Tag aus einer Wasserversorgungsanlage gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 2...

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