Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung der Globalquoten für das Jahr 1992 im Bereich der Schrottlenkung

Auf Grund des § 7 des Schrottlenkungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 428, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 167/1991, wird verordnet:

§ 1. Der im Inland anfallende unlegierte Eisenschrott wird im Jahre 1992 zwischen der Gruppe der Unternehmen, die Eisen oder Stahl erzeugen, und der Gruppe der Unternehmen der Gießereiindustrie mit einem Jahreszukaufsbedarf über 2000 t im Verhältnis von 85,9 zu 14,1 aufgeteilt.

§...

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