November 28, 1991
Teil I
- Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des vorletzten und letzten Satzes des § 41 Abs. 5 des Heeresdisziplinargesetzes 1985 durch den Verfassungsgerichtshof
- Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend den Umrechnungskurs des ECU im gemeinsamen Versandverfahren
- Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1992
- Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß einige Worte in § 253 Abs. 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren
- Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 14 Abs. 1 zweiter Satz des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung der Globalquoten für das Jahr 1992 im Bereich der Schrottlenkung
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bezeichnung gefahrengeneigter Anlagen und über die den Inhaber einer solchen Anlage in bezug auf Störfälle treffenden Verpflichtungen (Störfallverordnung)
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Festlegung von Warenkontingenten in der Ausfuhr von Käse
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für 1992 festgesetzt werden (Landeshöchstzahlenverordnung 1992)
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert bzw. ergänzt wird
- Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der die Schiffahrtsanlagenverordnung, BGBl. Nr. 334/1991, geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
Kundmachung (K)
Verordnung (V)