Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 14 Abs. 1 zweiter Satz des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs: 5 und 6 B-VG und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Oktober 1991, G 43/91— 9, dem Bundeskanzler zugestellt am 6. November 1991,

den zweiten Satz in § 14 Abs. 1 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes,

BGBl. Nr. 139/1979, in der Fassung des § 55 Z 2 des Mietrechtsgesetzes,

BGBl. Nr. 520/1981, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1992 in Kraft.

(3) Frühere...

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