Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande haben Bosnien-Herzegowina und die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 1. Oktober 1993, und zwar rückwirkend mit 20. Dezember 1991, bzw. am 23. September 1993 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl...

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