Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Flachsbeihilfenverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 99 und 108 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1995, (MOG) wird verordnet:

Die Flachsbeihilfenverordnung, BGBl. Nr. 167/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 673/1995, wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Sind die Originaldokumente nicht oder nicht mehr vorhanden oder war das Dokument im Falle des Bezuges von Saatgut von mehreren Erzeugern aus einem Behältnis bereits von einem dieser Erzeuger vorzulegen, so können auch Ankaufsrechnungen (Originale, nur im Falle von wirtschaftseigenem Flachssaatgut in...

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