Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der der Pflanzenschutzmittel-Gebührentarif geändert wird

Auf Grund des § 29 und des § 38 Abs. 1 Z 5 des Pflanzenschutzmittelgesetzes — PMG, BGBl. Nr. 476/1990, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und, soweit es sich um Untersuchungs- und Begutachtungsgebühren handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gebührentarif für Untersuchungen, Begutachtungen und Veröffentli-

chungen nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz — PMG (Pflanzenschutzmittel-Gebührentarif), BGBl. Nr. 670/1991, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 846/1992 wird wie folgt geändert:

  1.   § 9 lautet:

    „§ 9. Ein Punkt der im § 2 Abs. 2, im § 8 und in den Anlagen A, B, C und...

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