Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der der Düngemittelgebührentarif geändert wird

Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 109/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Der Düngemittelgebührentarif, BGBl. II Nr. 35/1999, wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 Abs. 1 wird der Betrag „700 Schilling“ durch den Betrag „50,80 Euro“ ersetzt.

  2. Der bisherige Text des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „1“. Es wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl...

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