Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur 3. Änderung der Tierprämien-Verordnung 2000

Auf Grund des § 99 Abs. 1 Z 5 und 6 des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/1998, wird verordnet:

Die Tierprämien-Verordnung 2000, BGBl. II Nr. 497/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 311/2000, wird wie folgt geändert:

  1. § 3 Abs. 2 Z 2 und 3 lauten:

    „2. Mutterkuhprämie in der Zeit vom 2. Jänner bis 16. März,

  2. Extensivierungsprämie für Milchkühe in der Zeit vom 2. Jänner bis 16. März,“

  3. § 3 Abs. 2 Z 5 lautet:

    „5. Ergänzungsbeträge für Kalbinnen von Milchrassen in der Zeit vom 2. Jänner bis 16. März,“

  4. § 6 Abs. 1 erster Satz lautet:

    „Zur Bestätigung der durchschnittlichen Milchleistung des Milchkuhbestandes sind Abschlüsse zu berücksichtigen, wenn sie mindestens 183 Tage des der Antragstellung vorangehenden Kontrolljahres umfassen.“

  5. § 6 Abs. 3 lautet:

    „(3) Für Landwirte, die über keinen Abschluss verfügen, der mindestens 183 Tage des der Antragstellung vorangehenden Kontrolljahres umfasst, sind die Daten am Stichtag 30. September des Antragsjahres zu berücksichtigen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Milchleistungsprüfung gerechnet ab dem Beitrittsdatum bereits mindestens 183 Tage durchgeführt wurde.“

  6. In § 9 Abs. 1 wird die Wortfolge „gemäß § 21“ durch die Wortfolge „gemäß § 20“ ersetzt.

  7. § 9 Abs. 4 und 5 lauten:

    „(4) Wird eine Kalbin nach Beantragung der Mutterkuhprämie für Kalbinnen als Kalbin im Jahr der Antragstellung geschlachtet, ist die Mutterkuhprämie für Kalbinnen für dieses Tier ausgenommen im Fall des Drittlandexports oder bei höherer Gewalt nicht zu gewähren.

    (5) Die Mutterkuhprämie für Kalbinnen darf nur höchstens einmal im Leben einer Kalbin beantragt werden.“

  8. § 14 Abs. 4 entfällt.

  9. § 14 Abs. 7 lautet:

    „(7) Wird eine Kalbin von Milchrassen nach Beantragung des Ergänzungsbetrages als Kalbin im Jahr der Antragstellung geschlachtet, ist der Ergänzungsbetrag für dieses Tier...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT