Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe

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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Mazedonien seine Ratifikationsurkunde Â

zum Europäischen Ãœbereinkommen über die Ãœbermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe (BGBl. Â

Nr. 190/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 15/2002) hinterlegt:Â Â

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Mazedonien nachstehende Erklärungen Â

abgegeben:Â Â

Artikel 6Â Â

Nach Art. 13 Abs. 1 des Ãœbereinkommens wird die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 lit. b ausgeschlossen.

Artikel 2Â Â

Nach Art. 8 des Ãœbereinkommens wird als...

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