April 15, 2003
Teil I
- Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Widerruf der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 3/2002 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID und Artikel 6 Abs. 12 der Richtlinie 96/49/EG über die Beförderung von 1013 Kohlendioxid der Klasse 2 in Flaschen bis 500 ml
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M130 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 3375 AMMONIUMNITRAT als EMULSION, SUSPENSION oder GEL in Tanks als Zwischenprodukt für Sprengstoffe
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M125 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gasflaschen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
- Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M127 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend eine Abweichung vom Unterabschnitt 4.2.4.3, TP13 (umluftunabhängiges Atemschutzgerät)
- Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Widerruf der Multilateralen Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504
- Verordnung des Präsidenten des Bundesrates über die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben
- Verordnung des Präsidenten des Nationalrates über die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der der Saatgutgebührentarif geändert wird
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch geändert wird
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad ?Master of Science?, Universitätslehrgang ?Communications (MSc)? der Donau-Universität Krems
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Dotierung des Sonderkontos ?Siedlungswasserwirtschaft?
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2003
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad ?Master of Arts (Journalism in Print, Radio, Television)?, Universitätslehrgang ?Qualitätsjournalismus MA? der Donau-Universität Krems
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad ?Master of Advanced Studies (Selbstverwaltung und Praxismanagement)?, Universitätslehrgang ?Selbstverwaltung und Praxismanagement? der Donau-Universität Krems
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Mündelsicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 650/1993, geändert wird
- Verordnung des Vorsitzenden der Volksanwaltschaft über die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben
- Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, mit der die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 ? LMKV geändert wird
Kundmachung (K)
Verordnung (V)