Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M100 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von kleinen Mengen von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge zu Einzelhändlern

Die Multilaterale Vereinbarung M100 gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von kleinen Mengen von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge zu Einzelhändlern (BGBl. III Nr. 171/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 212/2001) wurde von Frankreich am 11. September 2001 unterzeichnet.

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