Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M74 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von ortsbeweglichen Gasdruckbehältern, die für den Gebrauch als Treibstoffbehälter für Heißluftballons bestimmt sind

Die Multilaterale Vereinbarung M74 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von ortsbeweglichen Gasdruckbehältern, die für den Gebrauch als Treibstoffbehälter für Heißluftballons bestimmt sind (BGBl. III Nr. 171/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 31/1999) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:

Slowakei 5. Jänner 1999

Liechtenstein...

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