Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der die Verordnung über die Durchführung der Wahlen in die Ärztekammern in den Bundesländern (Ärztekammer-Wahlordnung) geändert wird

Auf Grund des § 46 Ärztegesetz 1984, BGBl. Nr. 373, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 95/1998,

wird verordnet:

Die Verordnung über die Durchführung der Wahlen in die Ärztekammern in den Bundesländern

(Ärztekammer-Wahlordnung), BGBl. II Nr. 5/1997, wird wie folgt geändert:

  1. Im § 9 Abs. 1 werden die Worte „acht Wochen“ durch „vier Wochen“ ersetzt.

  2. Im § 9 Abs. 2 Z 5 werden die Worte „zwei Wochen“ durch „drei Tage“ ersetzt.

  3. Im § 9 Abs. 2 Z 6 werden die Worte „28. Tag“ durch „22. Tag“ ersetzt.

  4. Im § 12 Abs. 1 werden die Worte „zwei Wochen“ durch „drei Tage“ ersetzt.

  5. Im § 14 werden die Worte „zwei Wochen“ durch „drei Tage“ ersetzt.

  6. Im § 15 Abs. 1 werden die Worte „zwei Wochen“ durch „drei Tage“ ersetzt.

  7. Im § 17 Abs. 1 werden die Worte „28. Tag“ durch „22. Tag“ ersetzt.

  8.   Im  § 18  Abs. 1  werden  die  Worte  „26. Tag“ durch „19. Tag“ sowie die Worte „21. Tages“ durch

    „16. Tages“ ersetzt.

  9. Im § 18 Abs. 6 werden die Worte „zehn Tage“ durch „acht Tage“ ersetzt.

  10. Nach § 35 wird folgender § 36 angefügt:

    „§ 36. § 9 Abs. 1, Abs. 2 Z 5 und Abs. 2 Z 6, § 12 Abs. 1, § 14...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT