Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 12. April 1982, mit der die Lehrberufsliste geändert wird

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.

Nr. 232, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Mai 1975,

BGBl. Nr. 268, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird in der Fassung der Verordnungen vom 19. Juni 1980, BGBl. Nr. 262, und vom 25. Mai 1981, BGBl. Nr. 278, wird hinsichtlich der Anlage

(Lehrberufsliste) wie folgt geändert:

  1. Die Anführung des Lehrberufes „Hochdrucker"

    einschließlich der Angabe der Lehrzeit, der verwandten Lehrberufe und des Ausmaßes der Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf hat zu entfallen; weiters hat die Anführung dieses Lehrberufes in der Rubrik „Verwandter Lehrberuf" und die Angabe des Ausmaßes der Anrechnung der Lehrzeit auf den betreffenden verwandten Lehrberuf zu entfallen.

  2. Nach der Anführung des Lehrberufes „Bautechnischer Zeichner" ist einzufügen:

  3. Nach der Anführung des Lehrberufes „Drogist" ist einzufügen:

  4. Bei der Anführung des Lehrberufes „Flachdrucker"

    sind in der Rubrik „Verwandter Lehrberuf"

    das Wort „Drucker" und in der Rubrik „Ausmaß

    der Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf" die Zahl „3" einzufügen.

  5. Bei der Anführung des Lehrberufes „Kupferdrucker"

    sind in der Rubrik „Verwandter Lehrberuf"

    das Wort „Drucker" und in der Rubrik „Ausmaß

    der Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf" die Zahl „1" einzufügen.

  6. Bei der Anführung des Lehrberufes „Siebdrucker"

    sind in der Rubrik „Verwandter Lehrberuf"

    das Wort „Drucker" und in der Rubrik „Ausmaß

    der Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf" die Zahl „3" einzufügen.

  7. Bei der Anführung des Lehrberufes „Steinholzleger und Spezialestrichhersteller" ist in der Rubrik „Verwandter Lehrberuf" das Wort „Belagsverleger"

    und in der Rubrik „Ausmaß der...

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