Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Verwendung des Wortes ?Konditorei" in der äußeren Geschäftsbezeichnung, BGBl. Nr. 434/1981, geändert wird

Auf Grund des § 67 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. September 1981, BGBl. Nr. 434, über die Verwendung des Wortes „Konditorei" in der äußeren Geschäftsbezeichnung wird wie folgt geändert:

1 Im § 2 lautet der zweite Halbsatz:

„§ 1 gilt weiters nicht, wenn die auf einen solchen Standort lautende Berechtigung nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung endigt und in diesem Standort eine Gewerbeausübung auf Grund einer nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung...

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