Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend die Privatschule ?Wiener Jeschiwah ? Fachschule für jüdische Sozialberufe des Israelitischen Tempel- und Schulvereins Machsike Hadass"

Auf Grund des § 12 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 161/1987 wird verordnet:

Die erste Stufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Wiener Jeschiwah — Fachschule für jüdische Sozialberufe des Israelitischen Tempel- und Schulvereins Machsike Hadass" wird als zur Erfüllung des neunten Jahres der...

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