Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, BGBl. I Nr. 91/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird wie folgt geändert:

  1. Dem § 1 wird vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:

    „Für den Schulentlassjahrgang 2001 sind beginnend im Ausbildungsjahr 2001/2002 insbesondere in jenen Bundesländern, in denen auf dem Ausbildungsmarkt ein besonderes Ungleichgewicht herrscht, vom Arbeitsmarktservice unter Mitwirkung und angemessener finanzieller Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes Projekte zur Akquisition von Lehrplätzen und zur Ausbildung in Lehrgängen und diesen vorgelagerten Maßnahmen mit verstärkter Ausrichtung auf die neuen Technologien bereitzustellen und durchzuführen; Abs. 2 und § 2 Abs...

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