Bundesgesetz vom 27. Juni 1990, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl.

Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 652/1989, wird wie folgt geändert:

Nach § 39 c wird ein § 39 d eingefügt, der lautet:

„§ 39 d. Aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen wird für Kinder von Asylwerbern,

die sich in Bundesbetreuung befinden und ein Ansuchen um Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben,

der notwendige Aufwand für die Beförderung dieser...

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