Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt St. Pölten als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bestimmung der Justizanstalt St. Pölten als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 457/

1999, wird wie folgt geändert:

  1. § 2 lautet:

    „§ 2. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Jänner 2000 und endet am 31. Dezember 2003.“

  2. § 12 Abs. 1 lautet:

    „(1) Beim Bundesminister für Justiz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2004 ein Controlling-Beirat eingerichtet.“

  3. Der bisherige Text des § 17 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem § 17 wird sodann folgender Abs. 2 angefügt:

    „(2) Die §§ 2 und 12 Abs. 1 sowie die Punkte 6, 7 Abs. 1 und 2 der Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 264/2001 treten mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.“

  4. Punkt 6 der Anlage lautet:

    „6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:

  5. Die bisherige Darstellung unter Punkt 7 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Punkt 7 wird sodann folgender Abs. 2 angefügt:

    „(2) Darstellung der im Projektzeitraum in den Jahren 2002 und 2003 voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben in Euro (zur besseren Vergleichbarkeit wurden die mit Verordnung BGBl. II Nr. 457/1999 vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben für 2001 in Euro aufgenommen):

  6. Der bisherige Text der Erläuterungen zu Punkt 7 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Diesen Erläuterungen wird sodann folgender Abs. 2 angefügt:

    „(2) Die Zahlenangaben zum Jahr 2001 wurden zur besseren Vergleichbarkeit als Eurobeträge dargestellt.

    UT 0 – Personalbereich Der Personalaufwand für die Jahre 2002 und 2003 ist auf der Basis der in der Verordnung BGBl. II Nr. 457/1999  für...

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